Corona-Soforthilfen: Klageflut erreicht Justiz in Halle
Die Investitionsbank fordert von einer halleschen Friseurmeisterin 20.000 Euro Corona-Soforthilfe zurück. Betroffene Unternehmer ziehen vermehrt vor das Verwaltungsgericht.
In Halle und im Saalekreis sehen sich zahlreiche Unternehmer mit Rückforderungsbescheiden für während der Pandemie ausgezahlte Soforthilfen konfrontiert. Ein exemplarischer Fall betrifft eine lokale Friseurmeisterin, die im März 2020 mit drei Geschäften und 16 Angestellten von den Schließungen betroffen war. Damals erhielt sie eine Finanzspritze in Höhe von 20.000 Euro. Nach den damaligen Äußerungen der Bundespolitik war diese Unterstützung als verlorener Zuschuss konzipiert, der keiner Rückzahlung unterliegen sollte.
Im Zuge veränderter Rahmenbedingungen und nach Abstimmungen zwischen Bund und Land beauftragte das Wirtschaftsministerium in Magdeburg die Investitionsbank Sachsen-Anhalt mit der nachträglichen Prüfung der Berechtigung. In dem konkreten Fall begründet die Behörde den Rückforderungsbescheid damit, dass das Unternehmen in den Monaten nach dem Lockdown wieder profitable Umsätze erwirtschaftet habe. Die in der Krisenphase entstandenen Fixkosten wie Mieten und Versicherungen wurden dabei nach Ansicht der Betroffenen unzureichend berücksichtigt.
Vertreten durch einen auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt steht der Friseurmeisterin nun der Gang zum Verwaltungsgericht bevor, um die einmonatige Klagefrist zu wahren. Die hiesigen Justizbehörden verzeichnen eine deutliche Steigerung entsprechender Verfahren. So registrierte das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt seit September mehr als 150 Klagen in dieser Angelegenheit, was das übliche monatliche Aufkommen im Bereich staatlicher Subventionen stark übersteigt. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich am Standort Halle. Ob die juristischen Schritte Erfolg haben, hängt von der gerichtlichen Prüfung der angegriffenen Bescheide ab, wobei vergleichbare Klagen in anderen Bundesländern teilweise bereits erfolgreich waren.