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Handel & Handwerk · 28. August 2026 · 13:05 Uhr · KI-recherchiert · redaktionell geprüft

Handwerkskammer Halle setzt auf pädagogische Qualifizierung

Die Handwerkskammer Halle treibt die berufliche Weiterbildung im Saalekreis voran und bietet im Rahmen der Meisterausbildung fundierte Qualifikationen für angehende Ausbilder an.

Verantwortlich für den Inhalt: AL (vollständige Angaben im Impressum)
Hände, die während einer Werkstattsitzung sorgfältig einen Metallbohrer überprüfen.
Bild: Julia Malcher · Pexels License

In Halle und dem Saalekreis rückt die Qualifizierung von Fachkräften für Führungs- und Ausbildungsaufgaben stärker in den Fokus. Die Handwerkskammer Halle bietet im Rahmen der Meistervorbereitung den vierten Teil der Ausbildung an, der gezielt berufs- und arbeitspädagogische Kompetenzen vermittelt. Das Programm richtet sich branchenübergreifend an Teilnehmer sämtlicher Gewerke und behandelt die strukturierte Planung sowie Umsetzung von Ausbildungsprozessen im Betrieb.

Der Lehrgang dient als zentraler Baustein für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung und qualifiziert Teilnehmende für die Nachwuchsgewinnung. Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass in zulassungspflichtigen Berufen zusätzliche Voraussetzungen wie der Eintrag in die Handwerksrolle erfüllt sein müssen, um eigenständig Lehrlinge auszubilden. Für die Finanzierung des Vorhabens greifen Teilnehmer häufig auf staatliche Förderinstrumente zurück. Neben dem Aufstiegs-BAföG, das einkommensunabhängige Beiträge zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Obergrenze von 15.000 Euro sowie teils einkommensabhängige Lebenshaltungsleistungen umfasst, existieren weitere Programme des Bundes zur Unterstützung begabter Fachkräfte.

Die finanzielle Förderung sieht unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse sowie zinsgünstige Darlehnskonditionen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau vor, bei denen nach erfolgreichem Prüfungsabschluss ein teilweiser Schuldenerlass möglich ist. Interessierte Handwerker müssen neben der Anmeldung zum Kurs auch den offiziellen Antrag auf Zulassung zur Prüfung bei der Kammer einreichen.

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