Mutterschutz für Selbstständige: Barmer informiert über Absicherung
Schwangere Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen stehen oft vor finanziellen Herausforderungen. Die Barmer in Sachsen-Anhalt klärt über Möglichkeiten zur freiwilligen Absicherung während der Schutzfrist auf.
Halle (Saale) – Für selbstständige Frauen in Halle und dem Saalekreis bringt eine Schwangerschaft neben der Freude oft auch finanzielle Unsicherheiten mit sich. Da gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz primär auf Angestellte zugeschnitten sind, müssen sich Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Gründerinnen in der Regel eigenständig absichern. Die Barmer in Sachsen-Anhalt weist in diesem Zusammenhang auf die Optionen einer freiwilligen Absicherung über die gesetzlichen Krankenversicherungen hin, um drohenden Einkommensausfällen während der Schutzfristen vorzubeugen.
Bundesweite Auswertungen zeigen, dass etwa die Hälfte der Frauen im gebärfähigen Alter, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, grundsätzlich eine entsprechende Absicherung gewählt haben. Dennoch greift im Ernstfall nur etwa ein Viertel der Betroffenen tatsächlich auf die damit verbundenen finanziellen Leistungen zurück. Experten führen dies häufig auf Informationsdefizite oder komplexe Antragsstrukturen im Alltag von Kleinunternehmerinnen zurück.
Die Kasse empfiehlt daher allen betroffenen Frauen, sich frühzeitig vor der Geburt mit den individuellen Konditionen ihrer Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Neben dem Krankengeld bei Beschäftigungsverbot spielen dabei vor allem die Regelungen zum Mutterschaftsgeld eine zentrale Rolle, um die wirtschaftliche Basis während der Wochen vor und nach der Entbindung zu sichern. Gerade in der Gründungsphase und bei kleinen Firmenstrukturen in der Region kann eine mangelnde Vorsorge schnell zu spürbaren wirtschaftlichen Belastungen führen.