Arbeitsagentur Halle weist auf Kindergeld-Anspruch ab 18 hin
Auch nach dem vollendeten 18. Lebensjahr haben viele Familien in Halle Anspruch auf Kindergeld. Die Arbeitsagentur rät zu rechtzeitiger Antragstellung.
Halle (Saale) - Eltern von jungen Erwachsenen sollten ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach dem 18. Geburtstag genau prüfen. Wie die zuständige Arbeitsagentur mitteilt, wird das Kindergeld keineswegs automatisch mit der Volljährigkeit eingestellt, sofern sich die Kinder noch in einer Ausbildung oder im Studium befinden. Viele Haushalte können demnach weiterhin finanzielle Leistungen erwarten.
Damit die Zahlungen ohne Unterbrechung weiterlaufen, fordert die Familienkasse jedoch ein rechtzeitiges Handeln der Betroffenen. Es sei entscheidend, alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen fristgerecht und vollständig einzureichen. Häufig fehlen zum Stichtag wichtige Bescheinigungen über den aktuellen Schulbesuch, den Beginn einer Berufsausbildung oder die Immatrikulation an einer Hochschule.
Die Behörde empfiehlt daher allen Familien in Halle (Saale), anstehende Veränderungen frühzeitig zu melden und entsprechende Dokumente digital oder auf dem Postweg nachzureichen. Verzögerungen bei der Bearbeitung lassen sich dadurch vermeiden. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und den benötigten Formularen stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihren Online-Portalen bereit.