Investitionsbank fordert Corona-Hilfen zurück
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fordert ausgezahlte Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 von zahlreichen Unternehmen zurück. Eine Kanzlei aus Halle rät Betroffenen zur genauen Prüfung der Bescheide.
Im September 2026 geraten Solo-Selbstständige und Kleinbetriebe im Saalekreis und darüber hinaus in den Fokus der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Mehr als sechs Jahre nach der Auszahlung von Corona-Soforthilfen verschickt das Institut Rückforderungsbescheide über mehrere Tausend Euro. Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Halle (Saale) empfiehlt den Empfängern dringend, die behördlichen Schreiben einer genauen Prüfung zu unterziehen und keinesfalls ungeprüft Zahlungen zu leisten oder Schulden anzuerkennen.
### Rechtliche Fallstricke bei Fristen und Begründungen
Nach Angaben der halleschen Kanzlei läuft ab dem Tag des Zugangs eine strikte Frist von einem Monat, um Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Verstreicht dieser Zeitraum ungenutzt, erlangen die Forderungen Bestandskraft und lassen sich kaum noch juristisch angreifen. Rechtsexperten weisen zudem darauf hin, dass die gesetzliche Einjahresfrist für den Widerruf von Bewilligungsbescheiden in zahlreichen Fällen überschritten sein könnte, da der Investitionsbank die entsprechenden Rückmeldungen und Unterlagen bereits seit längerer Zeit vorlagen. Neben zeitlichen Aspekten stehen auch formale Mängel, unzureichende Begründungen sowie Fragen des Vertrauensschutzes im Raum. Betroffene sollten das Eingangsdatum dokumentieren, von voreiligen Ratenzahlungsvereinbarungen absehen und vor juristischen Schritten eine fachliche Einschätzung einholen, um das Kostenrisiko bei einem möglichen Gerichtsverfahren einzuschätzen.