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Wirtschaft & Termine · 30. September 2026 · 17:01 Uhr · KI-recherchiert · redaktionell geprüft

Kabinett beschließt Neuausrichtung der Pflegefinanzen

Die Bundesregierung hat weitreichende Reformschritte zur Stabilisierung der Pflegekassen auf den Weg gebracht. Vor allem Versicherte ohne Kinder müssen sich auf höhere Abgaben einstellen.

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Schrägansicht eines modernen Gebäudes mit Metallfassade und großen Fenstern, unter einem klaren Himmel.
Bild: Marcus Lenk · Pexels License

In Berlin hat das Bundeskabinett am Mittwoch nach intensiven Verhandlungen einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann zielt darauf ab, die akuten Finanzprobleme der Kassen zu bewältigen, nachdem ursprüngliche Pläne im Gesetzgebungsprozess spürbar reduziert wurden. Die veränderte Finanzstruktur soll die Kassen im Jahr 2027 um 6,25 Milliarden Euro entlasten, während für das Jahr 2028 eine Entlastung von 14,5 Milliarden Euro vorgesehen ist.

Für Beschäftigte in Halle und im Saalekreis bringt der Beschluss konkrete finanzielle Veränderungen mit sich. Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte steigt zum 1. Januar 2027 um die Hälfte auf 0,9 Prozent des Bruttolohns, womit der reguläre Beitragssatz für diese Gruppe auf 4,5 Prozent klettert und der Gesamtsozialabgabesatz einen Höchstwert erreicht. Der Beitragssatz für Versicherte mit einem Kind bleibt demgegenüber unverändert bei 3,6 Prozent. Gleichzeitig fällt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener milder aus als in vorherigen Entwürfen geplant und folgt nun der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch die Grenze zum Jahreswechsel auf 76.500 Euro steigt.

Auf der Ausgabenseite wurden geplante Kürzungen bei den Leistungszuschlägen für Heimbewohner zunächst verschoben. Der Gesetzgeber reagiert mit den Maßnahmen auf eine Verdreifachung der Leistungsempfänger innerhalb von zwei Jahrzehnten, angetrieben vor allem durch frühere Leistungsausweitungen. Für Arbeitgeber mit Minijobs sieht der Entwurf zudem neue Beitragspflichten vor, deren Einführung allerdings auf das Jahr 2028 verschoben wurde, um zusätzliche Einnahmen für die Sozialkassen zu generieren.

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